Wenn Sie solche Verstöße beobachten, sollten Sie dies anzeigen. Auch wenn Sie einen begründeten Verdacht haben,
sollten Sie Anzeige erstatten.
Sie haben einen Vorfall beobachtet.
Sie haben einen begründeten Verdacht.
keine
keine
Zeigen Sie Ihre Beobachtung der nächsten Polizeidienstelle oder dem zuständigen Veterinäramt an.
Für die Überwachung der Einhaltung der Tierschutzvorschriften ist das Veterinäramt zuständig, bei Verdacht auf Straftatbestände die Polizei.
Machen Sie möglichst genaue Angaben über
Ort
Zeit
Art des Vorfalls
Ablauf des Vorfalls
betroffene Tiere und diesen zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden
beteiligte Personen und Zeugen
(falls bekannt)
Ihre Angaben werden von der zuständigen Stelle überprüft.
keine
Hinweis: Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.