Erstatten Sie Anzeige bei Verdacht und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Sie haben einen Vorfall beobachtet.
Sie haben einen begründeten Verdacht.
keine
keine
keine
Hinweis: Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.
Zeigen Sie Ihre Beobachtung dem zuständigen Amt an.
Beantworten Sie dem Amt möglichst genaue folgende Fragen.
Ihre Angaben werden dann von der zuständigen Stelle überprüft.